Vereinsmithilfe - Helferanmeldung
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SVSW_Elternmithilfe_V02_20180801.pdf | 92 KB |
SVSW Reglemenent
Einsatzfelder:
Kampfrichter |
je nach Einsatzzeit |
Organisation eines Standes (Weihnachtsmarkt, Dessert-/Kuchenbuffets an GV, Verpflegungsstandes am Klausschwimmen) oder Wettkampfes |
2 Halbtage |
Mithilfe an Ständen (Ausschank, Verkauf, Küchentätigkeit), Auf- und Abbau bei Anlässen (Klausschwimmen, Clubabend, Weihnachtsmarkt usw.): |
1 Halbtag |
Inseratebeschaffung |
2 Inserate entsprechen |
Revisorentätigkeit |
2 Halbtage |
Beiträge zu Kuchenbüfetts und Verpflegungsständen
|
1/2 Halbtag |
Fotoaufnahmen an Clubanlässen (qualitativ zur Veröffentlichung geeignet) mit offiziellem Auftrag durch den Vorstand |
1-2 Halbtage |
Weitere Aufgaben
- Vorstandstätigkeit
- Tombolateam (ca. 6 Personen)
- Materialverwaltung
Sollten solche Funktionen übernommen werden, gibt es eine vollständige Befreiung von
den zu erbringenden Halbtagen. Bezahlte Tätigkeiten wie Schwimmkurse, Schulschwimmen,
Trainer etc. sind davon ausgenommen.
Kampfrichterausbildung:
Bei der Lizenzierung eines Kindes wird die Kampfrichterausbildung mindestens eines Elternteiles
innerhalb eines Jahres dringend empfohlen.
Bei Eintritt des Kindes in die Futura-Gruppe, ist die Kampfrichterausbildung eines Elternteiles zwingend.
Berechnungsgrundlage:
Die Berechnung der zu erbringenden Halbtage pro Familie bezieht sich auf das Kind der Familie,
das in der höchsten Schwimmgruppe schwimmt. Schwimmer/-innen können die erforderlichen Halbtage
auch selbst erbringen. In diesem Fall zählt ein erbrachter Halbtag doppelt.
Breitensport (Jugend/Junioren) | 1 HT |
Kids-Liga Gruppe | 3 HT |
Futura-Gruppe | 5 HT |
Elite L1-L3 | 6 HT |
Konsequenzen:
Pro nicht erbrachtem Halbtag ist eine Entschädigung von sFr. 50.-- an den
Schwimmverein St. Gallen-Wittenbach zu entrichten.
Die Abrechnung erfolgt jeweils nach Ende der Wettkampf-Saison für den Zeitraum August bis Juli.